Rund um die Rente
11.01.2023
Die Pensionskasse Stadt St. Gallen zahlt die Renten immer per Ende Monat aus - in der Regel um den 25. des jeweiligen Monats. Die genauen Auszahlungstermine (Valutadatum) für das Jahr 2023 sind:
Rentenanpassungen
Die Verwaltungskommission hat an der Sitzung vom 11. November 2022 entschieden, für das Jahr 2023 keine Teuerungsanpassung vorzunehmen.
Vorsorgewerk Stadt St.Gallen: Kapitalbezug ab 01.01.2023 neu bis zu 100% möglich
01.06.2022
Die Vorsorgekommission des Vorsorgewerkes Stadt St. Gallen hat am 4.5.2022 folgende Änderung per 01.01.2023 beschlossen:
Die versicherte Person kann auf den Zeitpunkt ihrer Pensionierung bis zu 100% ihres Sparkontos statt in Renten- in Kapitalform beziehen.
Alle anderen bereits bestehenden Voraussetzungen zur Geltendmachung eines Kapitalbezugs bleiben bestehen.
Im angehängten Dokument sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind, nochmals zusammengefasst.
(Das Vorsorgewerk Stadt St. Gallen umfasst alle angeschlossenen Betriebe, ausser die Abraxas Informatik AG.)
15.12.2022, letzter Termin für Einkauf / Rückzahlung 2022
24.02.2022
Mit freiwilligen Einzahlungen / Rückzahlungen erhöhen Sie Ihr Sparguthaben und somit Ihre künftige Altersrente. Gleichzeitig profitieren Sie von Steuervorteilen (freiwillige Einzahlungen / Rückzahlung Scheidung).
Aktivversicherte können steuerbegünstigt die maximalen reglementarischen Altersleistungen einkaufen. Ziel eines Einkaufs sollte die Verbesserung des Vorsorgeschutzes sein, das heisst, allfällige Lücken zu schliessen. Diese können beispielsweise bei Fehlen von Beitragsjahren, bei Lohnerhöhung oder bei Scheidung entstehen. Darüber hinaus sind Einkäufe zum Auskauf der Rentenkürzung bei einer vorzeitigen Pensionierung möglich.
So gehen Sie vor, wenn Sie persönliche Einkäufe / Rückzahlungen leisten möchten:
- Senden Sie der Pensionskasse Stadt St. Gallen das ausgefüllte und unterzeichnete Formular 'Deklaration bei freiwilligem Einkauf'. (einmalig - vor erstem Einkauf)
- Bitte beachten Sie, dass Einkäufe nur möglich sind, wenn Sie die 'Deklaration bei freiwilligen Einkauf' eingereicht haben und einen Einzahlungsschein von der Pensionskasse erhalten haben.
- Für Rückzahlungen von Scheidungsausgleich oder WEF muss das Formular 'Deklaration bei freiwilligen Einkauf' nicht ausgefüllt werden. Verlangen Sie telefonisch oder per E-Mail einen Einzahlungsschein.
- Freiwillige Einkäufe müssen bis spätestens 15.12. bei der Pensionskasse eingegangen sein. Zahlungen, die nach diesem Datum eintreffen, werden retourniert.
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